Förderung
Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die Förderungsprogramme für Landwirte und Gärtner in Nordrhein-Westfalen. In der Rubrik aktuelle Hinweise werden Neuerungen kurz dargestellt. Zu speziellen, einzelbetrieblichen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisstelle. Welche Kreisstelle für Sie zuständig ist, finden Sie in unserem Wegweiser.

NRW-Corona-Konjunkturprogramm
Das Land NRW fördert über das NRW-Corona-Konjunkturprogramm investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel der Förderung sind spezielle Maßnahmen zum Tierwohl in bestehenden Tierhaltungsanlagen.

ÖVF-Zwischenfrucht zur Futternutzung freigegeben
Neben der bereits freigegebenen Futternutzung von Brachen, die als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) beantragt wurden, ist ab sofort auch landesweit die Futternutzung von Zwischenfrucht- und Untersaatflächen, die als ÖVF erbracht werden, ermöglicht worden.

Modifikation: ÖVF-Flächen austauschen
Wenn Flächen für den ursprünglich geplanten Anbau von Zwischenfrüchten als ökologische Vorrangfläche nicht mehr für den Zwischenfruchtbau in Frage kommen, besteht die Möglichkeit diesen Anbau noch auf andere Flächen zu verlegen, dieser Sachverhalt nennt sich Modifikation.

Greening-Brachen zur Futtergewinnung nutzen
Die als ökologische Vorrangfläche beantragten Bracheflächen dürfen ab sofort aufgrund der Trockenheit zur Futtergewinnung genutzt werden, aber es gibt bestimmte Einschränkungen.

Beweidung von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen durch Schafe und Ziegen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind die Uferrand- und Erosionsschutzstreifen zur Futternutzung durch Schafe und Ziegen freigegeben worden. Ab dem 1. Juli ist ein kurzfristigen Abhüten ohne Nachtpferch zulässig.

Ratgeber Förderung
Der Ratgeber Förderung 2020 ist im März als Beilage zur LZ Rheinland erschienen. In dem 66-seitigen Heft beantworten Förderungsexperten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen alle Fragen, die sich für die Landwirte aus den komplizierten Förderungsbestimmungen ergeben.

Cross Compliance
Landwirte müssen eine Reihe von Grundregeln einhalten, um EU-Beihilfen zu erhalten. Die Verknüpfung der Einhaltung dieser Vorschriften mit den EU-Fördermaßnahmen wird als Cross-Compliance (CC) bezeichnet. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird ganzjährig kontrolliert.

Bejagungsschneisen zur Reduzierung der Schwarzwildbestände anlegen
Um der Ausbreitung von Tierseuchen, insbesondere derzeit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) entgegen zu wirken, stellt die Reduzierung von Schwarzwildbeständen eine geeignete Maßnahme dar. Hierbei sind Bejagungsschneisen eine wertvolle Hilfe, zumal deren Anlage ohne Prämienverluste möglich ist und die Vorteile der Bejagungsschneisen insbesondere den Landwirten selbst zugute kommen. Vor der Anlage von Bejagungschneisen empfiehlt sich eine entsprechende Abstimmung zwischen Landwirt und Jagdpächter.