Förderung
Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die Förderungsprogramme für Landwirte und Gärtner in Nordrhein-Westfalen. In der Rubrik aktuelle Hinweise werden Neuerungen kurz dargestellt. Zu speziellen, einzelbetrieblichen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisstelle. Welche Kreisstelle für Sie zuständig ist, finden Sie in unserem Wegweiser.

Ratgeber Förderung
Der Ratgeber Förderung 2021 ist im März als Beilage zur LZ Rheinland erschienen. In dem 66-seitigen Heft beantworten Förderungsexperten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen alle Fragen, die sich für die Landwirte aus den komplizierten Förderungsbestimmungen ergeben.

Verlängerung der Förderperiode
Mit der EU-Verordnung 2020/2220 vom 23. Dezember 2020 wurde Klarheit geschaffen, wie in den nächsten zwei Jahren die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ausgestaltet wird. Im Ergebnis werden die Regelungen der GAP 2014-2020 bis Ende 2022 verlängert.

Cross Compliance Kontrollen des Technischen Prüfdienstes
Landwirte müssen eine Reihe von Grundregeln einhalten, um EU-Beihilfen zu erhalten. Die Verknüpfung der Einhaltung dieser Vorschriften mit den EU-Fördermaßnahmen wird als Cross-Compliance (CC) bezeichnet. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird ganzjährig kontrolliert.

Vor-Ort-Kontrolle
EU-Prämienzahlungen sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, die aufgrund von EU-Vorgaben auch in Corona-Zeiten im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft werden müssen. Der Technische Prüfdienst der EU-Zahlstelle ist mit den flächen- und tierbezogenen Prüfungen sowie Cross Compliance Kontrollen beauftragt.

Förderung von festen Abdeckungen für bestehende Güllelagerbehälter
Feste Abdeckungen für bereits bestehende Güllelagerbehälter werden in Nordrhein-Westfalen mit der aktuellen Verlängerung der Richtlinienlaufzeit ein weiteres Jahr, bis Ende 2022, gefördert. Das Programm zielt auf eine Reduzierung der Ammoniakemissionen ab. Die bisherige Förderung von Ausbringungstechnik wird ab sofort ausgesetzt und erfolgt nun bundesweit über die Landwirtschaftliche Rentenbank.

NRW-Corona-Konjunkturprogramm
Das Land NRW fördert über das NRW-Corona-Konjunkturprogramm investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel der Förderung sind spezielle Maßnahmen zum Tierwohl in bestehenden Tierhaltungsanlagen.