Aktuelle Hinweise
- In den nächsten Monaten Flächen- und Tierkontrollen möglich
EU-Prämienzahlungen sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, die aufgrund von EU-Vorgaben im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) überprüft werden müssen. Kontrollen durch den Technischen Prüfdienst der EU-Zahlstelle sind grundsätzlich das ganze Jahr über möglich. Da aktuell die Agrarförderanträge für 2023 vorliegen, stehen in den nächsten Wochen und Monaten die Flächen- und Tierkontrollen im Vordergrund, aber auch Konditionalitäten-Kontrollen finden weiterhin statt. Lesen Sie nachfolgend, was, warum, wie vor Ort kontrolliert wird. - Antragsänderungen zum Agrarförderantrag 2023
Landwirtinnen und Landwirte, die einen Agrarförderantrag gestellt haben und im Nachgang die gemachten Angaben ändern möchten, sollten die notwendigen Antragsänderungen direkt im Antragsportal ELAN-NRW über die Funktion des Mehrfacheinreichens mitteilen. Die schriftliche Mitteilung an die Kreisstelle entfällt. - AUM – Anlage mehrjähriger Buntbrachen – Ausnahme Einsaattermin 2023
Aufgrund des diesjährig späten Beginns der Vegetationszeit und der anhaltend ungünstigen, feucht-nassen Bodenverhältnisse hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) kurzfristig entschieden den letztmöglichen Einsaattermin für die AUM-Anlage mehrjähriger Buntbrachen im Jahr 2023 bis zum 31. Mai zu verlängern. - Start ELAN-Antragsverfahren Agrarförderung 2023
Am 15.03.2023 startete das Elektronische Antragsverfahren 2023 (ELAN-NRW Web Client). Die folgenden Informationen geben einen gebündelten Überblick über die Antragstellung im Bereich der Agrarförderung. - Start des Antragsverfahrens zur Förderung von Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen sowie des Ökologischen Landbau
Ziel der Landesregierung ist es, Biodiversitäts- und Tierschutzleistungen der Landwirtschaft weiter zu verbessern und angemessen zu honorieren. Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen sowie der Ökologische Landbau spielen dabei eine wichtige Rolle. - Auswirkungen des Ukraine Kriegs: Hilfen für Aquakulturbetriebe
Der seit dem 24. Februar 2022 stattfindende Angriff Russlands auf die Ukraine hat auch zur Folge, dass sich die Kosten für die Aquakulturbetriebe in Nordrhein-Westfalen schnell und stark erhöht haben. Die EU-Kommission hat daher die Möglichkeit eröffnet, den Unternehmen im Aquakultursektor Hilfen mit EMFF-Mitteln zu gewähren, um die kriegsbedingten Mehrkosten anteilig auszugleichen. - Auszahlungen der Flächenprämien
Die diesjährige Auszahlung der Förderung für Flächenmaßnahmen ist soweit abgeschlossen und die Gelder sind auf den Weg gebracht worden. Prämien und Bescheide sollten größtenteils noch vor Weihnachten bei den Landwirte eintreffen. - Agrarreform 2023 - ein Überblick
Zum 1.Januar ist die Agrarreform in Kraft getreten und bringt einige Änderungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Förderung mit sich. Es ist hilfreich, sich einen Überblick über die Regelungen, die ab dem Jahr 2023 gelten, zu verschaffen. - Ausnahmen in 2023 zur Fruchtfolge und den Brachen im Rahmen der Konditionalität
Ab dem Jahr 2023 sind für den Bezug von Fördermitteln bestimmte Anforderungen im Rahmen der Konditionalitäten zu erbringen. In Deutschland werden aufgrund der derzeitigen Situation an den Lebensmittelmärkten im Jahr 2023 die Anforderungen zur Fruchtfolge ausgesetzt sowie die Erzeugung auf nicht produktiven Flächen unter bestimmten Bedingungen freigegeben. - Antragstellerpostfach
Das elektronische, internetbasierte Antragsverfahren für die Agrarförderung ist in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren bekannt. Nun ist der ELAN-NRW WebClient auf der Startseite zusätzlich um ein elektronisches Postfach, das sogenannte Antragstellerpostfach, erweitert worden. - Konditionalität-Kontrollen des Technischen Prüfdienstes der EU-Zahlstelle
Die Gewährung von Agrarförderbeihilfen ist an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz gebunden. Diese Verknüpfung wird als „Konditionalität“ bezeichnet. - Wiederaufbauhilfe Landwirtschaft
Die Landesregierung NRW hat am 13. September die Details zur Wiederaufbauhilfe für von der Flut betroffene Unternehmen bekannt gegeben. Zuständig für die Abwicklung in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Betrieben mit Aquakultur oder Fischerei ist der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter. - Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Unternehmen
Die Förderung von speziellen Tierwohlmaßnahmen wird um die Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung der Energiesicherheit erweitert! Das Land NRW fördert investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel der Förderung sind spezielle Maßnahmen zum Tierwohl sowie Maßnahmen, um die Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern. - AFP Richtlinien geändert
Für die Unternehmen in NRW gelten für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) für Neuanträge, die ab dem 30. Oktober 2019 eingereicht werden, geänderte Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz NRW.