Aktuelle Hinweise
- Auszahlungen angelaufen
Die EU-Zahlstelle hat mit den diesjährigen Auszahlungen aus dem Sammelantragsverfahren ELAN in der Flächen- und Tierförderung begonnen. Erste Zahlungen sind erfolgt. Die Zahlungen der Direktzahlungen laufen planmäßig mit Auszahlungsziel im Zeitraum vom 27. - 29.12.2023. - GLÖZ 6 - Mindestbodenbedeckung - Winterkultur bis 15. November aussäen
Aufgrund der anhaltenden feuchten Witterung und den damit verbundenen Aussaatbedingungen darf, abweichend von der bisherigen Regelung, in NRW die Aussaat im Rahmen der Mindestbodenbedeckung gemäß GLÖZ 6 der Konditionalitäten bis 15.November erfolgen, ohne dass die Aussaat aufgelaufen sein muss. - Auch im Herbst schnelle Feldkontrollen im Rahmen des Flächenmonitorings möglich
In den kommenden Wochen werden weiterhin laufend die aktuellen Satellitenbilder im Rahmen des agrarförderrechtlichen Flächenmonitorings ausgewertet. Darüber hinaus ist es möglich, dass Flächen ergänzend im Rahmen von schnellen Feldkontrollen vor Ort, sowohl durch den Technischen Prüfdienst der EU-Zahlstelle als auch durch beauftragte Dienstleister, überprüft werden. - Veröffentlichung neuer Erosionsschutz-Verordnung für NRW
Am 29.08.2023 ist zur Umsetzung der Konditionalität im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Nordrhein-Westfalen die neue Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Kraft getreten. - Veröffentlichung neuer Feuchtgebiets- und Moorkulisse für NRW
Am 29.08.2023 ist zur Umsetzung der Konditionalität im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Nordrhein-Westfalen die neue Verordnung zur Ausweisung einer Gebietskulisse Feuchtgebiete und Moore in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. - In den nächsten Monaten Flächen- und Tierkontrollen möglich
EU-Prämienzahlungen sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, die aufgrund von EU-Vorgaben im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) überprüft werden müssen. Da die Agrarförderanträge für 2023 vorliegen, stehen in den nächsten Wochen und Monaten die Flächen- und Tierkontrollen im Vordergrund, aber auch Konditionalitäten-Kontrollen finden weiterhin statt. Lesen Sie nachfolgend, was, warum, wie vor Ort kontrolliert wird. - AUM – Anlage mehrjähriger Buntbrachen – Ausnahme Einsaattermin 2023
Aufgrund des diesjährig späten Beginns der Vegetationszeit und der anhaltend ungünstigen, feucht-nassen Bodenverhältnisse hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) kurzfristig entschieden den letztmöglichen Einsaattermin für die AUM-Anlage mehrjähriger Buntbrachen im Jahr 2023 bis zum 31. Mai zu verlängern. - Start des Antragsverfahrens zur Förderung von Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen sowie des Ökologischen Landbau
Ziel der Landesregierung ist es, Biodiversitäts- und Tierschutzleistungen der Landwirtschaft weiter zu verbessern und angemessen zu honorieren. Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen sowie der Ökologische Landbau spielen dabei eine wichtige Rolle. - Auswirkungen des Ukraine Kriegs: Hilfen für Aquakulturbetriebe
Der seit dem 24. Februar 2022 stattfindende Angriff Russlands auf die Ukraine hat auch zur Folge, dass sich die Kosten für die Aquakulturbetriebe in Nordrhein-Westfalen schnell und stark erhöht haben. Die EU-Kommission hat daher die Möglichkeit eröffnet, den Unternehmen im Aquakultursektor Hilfen mit EMFF-Mitteln zu gewähren, um die kriegsbedingten Mehrkosten anteilig auszugleichen. - Agrarreform 2023 - ein Überblick
Zum 1.Januar ist die Agrarreform in Kraft getreten und bringt einige Änderungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Förderung mit sich. Es ist hilfreich, sich einen Überblick über die Regelungen, die ab dem Jahr 2023 gelten, zu verschaffen. - Ausnahmen in 2023 zur Fruchtfolge und den Brachen im Rahmen der Konditionalität
Ab dem Jahr 2023 sind für den Bezug von Fördermitteln bestimmte Anforderungen im Rahmen der Konditionalitäten zu erbringen. In Deutschland werden aufgrund der derzeitigen Situation an den Lebensmittelmärkten im Jahr 2023 die Anforderungen zur Fruchtfolge ausgesetzt sowie die Erzeugung auf nicht produktiven Flächen unter bestimmten Bedingungen freigegeben. - Antragstellerpostfach
Das elektronische, internetbasierte Antragsverfahren für die Agrarförderung ist in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren bekannt. Nun ist der ELAN-NRW WebClient auf der Startseite zusätzlich um ein elektronisches Postfach, das sogenannte Antragstellerpostfach, erweitert worden. - Konditionalität-Kontrollen des Technischen Prüfdienstes der EU-Zahlstelle
Die Gewährung von Agrarförderbeihilfen ist an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz gebunden. Diese Verknüpfung wird als „Konditionalität“ bezeichnet. - Wiederaufbauhilfe Landwirtschaft
Die Landesregierung NRW hat am 13. September die Details zur Wiederaufbauhilfe für von der Flut betroffene Unternehmen bekannt gegeben. Zuständig für die Abwicklung in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Betrieben mit Aquakultur oder Fischerei ist der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter. - Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Unternehmen
Das Land NRW fördert investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel der Förderung sind spezielle Maßnahmen zum Tierwohl sowie Maßnahmen, um die Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern. - AFP Richtlinien geändert
Für die Unternehmen in NRW gelten für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) für Neuanträge, die ab dem 30. Oktober 2019 eingereicht werden, geänderte Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz NRW.