Förderung des ländlichen Raums
Auf den folgenden Seiten finden Sie alles über Förderungsmaßnahmen für den ländlichen Raum. Die Maßnahmen sind hier nur verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist der Wortlaut der Förderrichtlinien. Wenn Sie zu einzelnen Maßnahmen mehr wissen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Kreisstelle.
Allgemeine Informationen hinsichtlich der Förderung des ländlichen Raums können Sie auch erhalten unter:

Wiederaufbauhilfe Landwirtschaft
Förderzweck ist die Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie insbesondere der Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind.

Förderrichtlinien Wolf
Zweck der Förderung ist unter anderem die Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf durch Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild, im ‚Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels‘ auch bei Pferden.

Bewässerungsrichtlinie NRW
Die Hitzeperioden des Sommers 2018 und das trockene Frühjahr 2019 sowie die Spätfröste im Frühjahr 2017 haben gezeigt, wie wichtig eine gute Bewässerung bzw. Frostberegnung in Gartenbau und Landwirtschaft ist. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Rechnung getragen und Kriterien für eine neue Bewässerungsförderung beschlossen. Kosten für den Bau oder die Erweiterung von Pumpanlagen sowie von für den Bau von Speicherbecken und die Zuleitung bis zur Übergabestelle werden über einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen ausgeglichen. Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Wasser- und Bodenverbände.

Förderung der einzelbetrieblichen Beratung
Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Beratungsleistungen für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe.

Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Unternehmen
Die Antragstellung für die Förderung zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Unternehmen ist nicht möglich. Die Förderrichtlinie ist zum 31.12.2024 außer Kraft getreten.

Agrarumweltmaßnahmen - Förderperiode 2023 - 2027
Hier finden Sie neben aktuellen Informationen zur Agrarumweltförderung der EU-Förderperiode 2023 bis 2027 die Musterantragsunterlagen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ELAN.

Ökologischer Landbau
Hier finden Sie neben aktuellen Informationen zur Förderung des ökologischen Landbaus die aktuellen Musterantragsunterlagen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ELAN.

Tierwohlmaßnahmen - Förderperiode 2023 - 2027
Hier finden Sie die aktuellen Antragsformulare und weitere Informationen zur Förderung der Haltungsverfahren auf Stroh und der Sommerweidehaltung der EU-Förderperiode 2023 bis 2027.

Investitionsförderung
Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, und tiergerechten Landwirtschaft (Agrarinvestitionsförderung), sowie zur Verbesserung der Existenzfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe durch Entwicklung und Aufbau zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten und alternativer Einkommensquellen (Diversifizierung) werden investive Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Zudem werden Zuschüsse für Investitionen in eine umwelt- und klimafreundlichere Gülleausbringungs- bzw. Güllelagertechnik (Emissionsminderung) gewährt.

Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete
Um die landwirtschaftlichen Tätigkeit auf bestimmten Flächen, die innerhalb von der Natur benachteiligten Gebieten liegen, auszugleichen, erhalten die betroffenen Betriebe eine finanzielle Beihilfe.

Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
Die Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Dauergrünlandflächen, die sich in einem umweltsensiblen Gebiet befinden, in dem bestimmte Bewirtschaftungsauflagen und -verpflichtungen eingehalten werden müssen, werden gesondert gefördert.

Erschwernisausgleich Pflanzenschutz
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt ab diesem Jahr Zuwendungen für den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund der besonderen Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten.

Bildungsmaßnahmen
Mit dieser Maßnahme soll ein flächendeckendes Angebot an berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden. Dadurch sollen die berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten, erweitert oder der Entwicklung angepasst werden.

Bienenzucht und -haltung
Zweck der Förderung ist die Verbesserung der heimischen Bienenzucht und –haltung durch organisierte und nicht organisierte Imkerinnen und Imker mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

Fischereiförderung
Fördermaßnahmen, die aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie aus der Fischereiabgabe gefördert werden.

Fraßschäden durch arktische Wildgänse
Die alljährlich im Winter einfallenden arktischen Wildgänse verursachen bei den landwirtschaftlichen Kulturen erhebliche Fraßschäden. Dieser wirtschaftliche Schaden wird pauschal ausgeglichen.

Gewährung von Zuwendungen für Mehrgefahrenversicherungen
Zweck der Zuwendung ist die Stärkung der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge, um spezifische witterungsbedingte Risiken im Freilandgartenbau (Zierpflanzen, Baumschule, Stauden, Gemüse, Obst- und Weinbau) durch Hagel, Frost, Sturm und Starkregen abzumildern.

Auf ELER-Förderung muss hingewiesen werden
Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen wie Broschüren, Handzettel, gewerblichen Websites usw., die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, ist das EU-Logo sowie Angaben zum nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium aufzunehmen.