Aktuelle Themen

Zentrale der Landwirtschaftskammer NRW am Nevinghoff in Münster

Neuregelung der Kammerumlage ab 2025

Ab 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft, wodurch sich auch Änderungen für die Berechnung der Kammerumlage der Landwirtschaftskammer NRW ergeben. Die bisherige Basis, der sogenannte Einheitswert, wird durch den neuen Grundsteuerwert ersetzt. Dadurch ändert sich auch die Kammerumlage.


Weihnachtsbaumverkauf

Weihnachtsstimmung auf Bauernhöfen

In wenigen Tagen ist der erste Advent. Viele Bauernhöfe laden jetzt zu Weihnachtsmärkten und gemütlichen Hofevents ein. Die Weihnachtsmärkte bieten neben kreativem Handwerk auch Leckeres vom Hof. Oder man trifft sich mit der Familie zum Weihnachtsbaumschlagen in einer Schonung.


Hersbtlandschaft. Foto: Falk Herrmann, piclease

Sperrfristen für die Düngung

Da die Vegetation für einen gewissen Zeitraum im Jahr ruht, haben die Pflanzen in dieser Zeit auch keinen Nährstoffbedarf. Der Gesetzgeber hat deshalb eine „Sperrfrist“ für Ackerland und Grünland bestimmt, in dessen Zeiträumen Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff nicht ausgebracht werden dürfen.


Grünland an der Siegmündung

Ausnahmen bodennahe und streifenförmige Aufbringung

Ab dem 1. Februar 2025 müssen auch auf Grünland Gülle und andere flüssige organische Düngemittel streifenförmig und bodennah ausgebracht werden. Von dieser Regelung, die bereits seit 2020 für Ackerland gilt, gibt es Ausnahmen. Neu ist eine Ausnahme für Rindergülle mit maximal 4,6% Trockensubstanz.


Im Hühnerstall des Klosterberghofes

Neue Kampagne Inklusion Münsterland - Inklusionsberatung

Sie suchen Fachkräfte, Auszubildende oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen unterstützt die neue Kampagne `Inklusion Münsterland`.


ASP-Warnschild

Präventionsmaßnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in NRW

Die Gefahr eines Ausbruchs der ASP in Nordrhein-Westfalen ist unmittelbar und so deutlich wie nie zuvor.Schweinehalterinnen und Schweinehalter sind gefordert, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.


Seminare zur Landesdüngeverordnung

Schulung nach Langesdüngeverordnung

Wenn Sie Flächen im nitratbelasteten oder eutrohpierten Gebieten bewirtschaften, müssen Sie bei Kontrollen eine Schulungsteilnahme nachweisen. Hier finden Sie Seminare, die von den Kreisstellen angeboten werden.


Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Telefon: 0251 2376-0, E-Mail: info@lwk.nrw.de, Postanschrift: Landwirtschaftskammer NRW, 48108 Münster