Agrardieselvergütung
Agrardieselantrag nicht vergessen

Bis zum 31.12.2025 muss der Agrardieselantrag, Antrag auf Steuerentlastung nach § 57 EnergieStG, elektronisch über das Zoll-Portal gestellt sein. Wer den Antrag noch nicht gestellt hat, sollte jetzt nicht mehr warten. Um den Antrag im Zoll-Portal stellen zu können, benötigen Sie im Zoll-Portal ein Geschäftskundenkonto. Hierfür wiederum benötigen Sie ein ELSTER-Konto, bzw. ein ELSTER-Zertifikat, welches unter www.elster.de auf Basis der aktuellen Steuernummer des Unternehmens erstellt wurde (Variante "Für eine Organisation").
Zum ELSTER-Zertifikat: Wenn Sie bei ELSTER (Link siehe unten) noch kein Benutzerkonto für Ihr Unternehmen haben, gehen Sie auf "Benutzerkonto erstellen" und folgen den Angaben in den Eingabemasken. Wichtig ist, dass Sie Zertifikatsdatei auswählen (voreingestellt) und ein Benutzerkonto "Für eine Organisation (z. B. Arbeitgeber, Unternehmer, ...) anlegen. Das geschieht im Eingabefenster "Personalisierung - Für wen ist die Registrierung bestimmt?"
Folgen Sie einfach den Eingabefenstern. Auf der linken Seite sehen Sie, an welcher Stelle der Registrierung Sie sich befinden. Nach Abschluss und Prüfung Ihrer Eingaben, geht es weiter mit der Post. Sie erhalten nach einiger Zeit von Ihrem zuständigen Finanzamt eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungscode auf dem Postweg. Damit können Sie das Elster-Benutzerkonto aktivieren und erhalten ein ELSTER-Zertifikat, eine Datei, die Sie auf Ihrem Rechner sicher speichern.
Mit dem ELSTER-Zertifikat, das heißt mit der Zertifikatsdatei, können Sie im Zoll-Portal ein Geschäftskunden-Konto anlegen und sich nach Kontoerstellung später direkt einloggen und den Online-Antrag ausfüllen.
Zur Website ELSTER Ihr Online-Finanzamt www.elster.de
Jetzt mit weniger Aufwand
durch unsere Unterstützung!
Falls Sie den Aufwand mit dem eigenen
Kundenkonto im Zollportal nicht mehr betreiben möchten, können wir Ihnen
anbieten, den Agrardieselantrag für Sie in Vertretung zu stellen. Dafür
benötigen wir lediglich eine Vollmacht von Ihnen. Bitte wenden Sie sich dazu an
Ihre Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW: Wegweiser Kreisstellen
