Transparenz für beide Seiten

➡️ Arbeitszeiterfassung: Klare Regeln für
alle
Die gesetzliche Verpflichtung, Arbeitszeiten in einem bestimmten Umfang aufzuzeichnen, liegt beim
Arbeitgeber. Dieser kann jedoch die Zeiterfassung an die Mitarbeitenden übertragen. In der Praxis schreiben oder stempeln also
zunächst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bevor die Daten zur Zeiterfassung im Agrarbüro oder Lohnbüro weiter
verarbeitet werden.
Damit das reibungslos funktioniert, braucht es klare Abläufe und Regeln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
sind gefordert, ihre Beschäftigten gut anzuleiten – sowohl zur korrekten Führung der Arbeitszeitnachweise als auch zur Einhaltung
der Fristen. Die Dokumentation muss vollständig, korrekt und fristgerecht vorliegen. Nach dem Mindestlohngesetz innerhalb von sieben
Tagen.
➡️ Transparenz schafft Vertrauen
Eine transparente Zeiterfassung ist für beide Seiten von
Vorteil: Wenn die Daten nach der Erfassung über Stundenzettel oder Terminal elektronisch weiterverarbeitet
werden, sollten die Beschäftigten regelmäßig einen Ausdruck erhalten, idealerweise wöchentlich oder monatlich. Einfacher ist
es, wenn Sie selbst im Zeiterfassungssystem nachschauen können. Bei handschriftlichen Stundenzetteln empfiehlt es sich, diese von
den Mitarbeitenden unterschreiben zu lassen. So entsteht eine nachvollziehbare und vertrauensvolle Dokumentation. Trend und
gesetzliche Bestrebungen zeigen in Richtung elektronische Zeiterfassung, also weg von Excel-Listen & Co.
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Sensibles Thema mit Augenmaß behandeln
Arbeitszeiterfassung ist unter Umständen ein sensibles Thema. Wie viele
Angaben können und dürfen verlangt werden? Der Gesetzgeber schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor zu starker Überwachung.
Hier sind Chefin und Chef gefordert, die Balance zwischen notwendiger und rechtlich erlaubter Datenerhebung einerseits und zu
starker Überwachung und Kontrolle andererseits zu wahren. Das gilt insbesondere dann, wenn elektronische Zeiterfassungssysteme
eingeführt werden.
