GQS-Hof-Check
GQS Hof-Check - Hilfreiches Eigenkontrollsystem

Mit dem GQS Hof-Check können Sie einfach selbst prüfen, ob in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb alle rechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Nutzen Sie den Hof-Check zur Eigenkontrolle und als Nachschlagewerk. Landwirtschaftliche Betriebe müssen eine Vielzahl europäischer, nationaler und landesspezifischer Gesetzgebungen beachten. Weitere Anforderungen kommen durch privatwirtschaftliche Qualitätssicherungssysteme oder Richtlinien ökologischer Anbauverbände hinzu. Der Hof-Check verschafft einen Überblick.
Zum Hof-Check gehören neben den Checklisten für die verschiedenen Betriebsbereiche Fachinformationen, Vordrucke und Links. Diese sind direkt an die einzelnen Punkte der Checklisten angeknüpft. Das ist das Besondere am Hof-Check. So finden Nutzende bei Bedarf passendes Vertiefungswissen, mit dem sie Verbesserungen umsetzen oder einfach ihre Fachkenntnisse erweitern können.
Getreidekonservierung dokumentieren

Wird das Erntegut (Getreide, CCM etc.) im Betrieb nach der Ernte mit Säuren (z. B. Propionsäure, Kaliumsorbat, ...) behandelt, dann muss dieser Einsatz dokumentiert werden. Zur einfachen Dokumentation gibt es einen Vordruck des ZDL (Zentralausschuss der deutschen Landwirtschaft).
Die Aufzeichnungen sind sowohl nach geltendem EU-Recht, der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung, dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch als auch nach QS-Vorgaben zum Beispiel QS Schwein, Leitfaden Landwirtschaft Schweinehaltung, erforderlich.
Hier finden Sie den „Vordruck
Protokoll Einsatz von Säuren“ in der ersten Rubrik „Lebensmittel- und
Futtermittelsicherheit“: GQS Hof-Check: Merkblätter und Vordrucke > Betrieb
> Lebens- und Futtermittelsicherheit
Weitere Informationen im
„Merkblatt Futtermittel-Zusatzstoffe Säuren“ in der ersten Rubrik
„Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“: GQS Hof-Check: Merkblätter und Vordrucke > Betrieb
> Lebens- und Futtermittelsicherheit
Kennen Sie die Sicherheitszeichen?
Sicherheit muss im landwirtschaftlichen Betrieb groß geschrieben werden. Maschinen, Geräte und der Umgang mit Tieren sind nur einige Beispiele für mögliche Gefahrenquellen. Umso wichtiger ist es, den Betrieb für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - und natürlich auch für Chef und Chefin selber - sicher zu machen.
Im Agrarbüro bestellen Sie Schilder, überwachen Wartungstermine und schreiben Hinweise zum Aufhängen, die Sicherheit bei Arbeitsabläufen geben. Kennen Sie die wichtigsten Sicherheitszeichen und was diese aussagen? Was bedeuten die Formen und Farben? Testen Sie selbst!
- Roter Kreis mit rotem Diagonalbalken (Sicherheitsfarbe rot / Kontrastfarbe weiß) – diese Zeichen sind Verbotszeichen. ASR A1.3 Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.
- Blauer Kreis (mit blauer Farbe gefüllt, Sicherheitsfarbe blau / Kontrastfarbe weiß) – diese Zeichen sind Gebotszeichen. Gebotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt.
- Gelbes Dreieck gleichseitig mit gerundeten Ecken (Sicherheitsfarbe gelb / Kontrastfarbe schwarz) – diese Zeichen sind Warnzeichen. Warnzeichen ist ein Sicherheitszeichen, das vor einem Risiko oder einer Gefahr warnt.
- Grünes Quadrat, ggf. Rechteck (Sicherheitsfarbe grün / Kontrastfarbe weiß) – diese Zeichen sind Rettungszeichen und bedeuten Gefahrlosigkeit. Rettungszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das den Flucht- und Rettungsweg oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst kennzeichnet.
- Rotes Quadrat (Sicherheitsfarbe rot / Kontrastfarbe weiß – diese Zeichen sind Brandschutzzeichen. Brandschutzzeichen ist ein Sicherheitszeichen, das Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnet.
Hätten Sie’s gewusst? Was sind die Sicherheitsaussagen dieser Zeichen?

- Hineinfassen verboten (Verbotszeichen)
- Schutzkleidung benutzen (Gebotszeichen)
- Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen (Warnungszeichen)
- Sammelstelle (Rettungszeichen, Gefahrlosigkeit)
- Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung (Brandschutzzeichen)
In der Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" finden Sie in der Anlage 1 eine Übersicht über alle Sicherheitszeichen der 5 dargestellten Kategorie.
Zur Website mit Downlaod der ASR A1.3 (PDF 2,4 MB)
Weitere Informationen und Ansprechpartner zur Arbeitssicherheit bei der LK NRW
