Personalverwaltung
Beiträge auf dieser Seite:
- Onboarding im Betrieb: Beispiel Agrarbüro
- Büro-Check: Wichtige Dokumente für die soziale Konditionalität
- Personalunterlagen vor Dritten schützen
- Das Stellenprofil – Hilfreiche Grundlage für die Suche nach der passenden Arbeitskraft
- Haushaltshilfe bequem bei der Minijob-Zentrale anmelden
- Berufsbildung
Onboarding im Betrieb: Beispiel Agrarbüro
Arbeitsplatzausstattung und Technik
- Arbeitsplatz vollständig ausstatten (Schreibtisch, Bürostuhl, Schrank, Laptop, Dockingstation, Monitor, Tastatur, Maus, Headset, Büromaterialien und weitere Arbeitsmittel)
- Zugänge und Berechtigungen einrichten (Schlüssel, Chip oder PIN zur Zeiterfassung, Benutzerkonto, Zugangsdaten, Laufwerke, Datensicherung, Regelungen zur Datensicherheit)
- Willkommensunterlagen vorbereiten (z. B. Infoflyer, Notizblock, Stifte und eine kleine Aufmerksamkeit)
- Ansprechpersonen benennen und über den Arbeitsbeginn informieren
Am ersten Arbeitstag
- Neue Mitarbeiterin oder neuen Mitarbeiter am vereinbarten Treffpunkt willkommen heißen
- Begrüßungsgespräch führen Bei Bedarf Verschwiegenheitspflicht und weitere Verpflichtungen vereinbaren
- Arbeitsplatz vorstellen Teammitglieder sowie im Familienbetrieb beteiligte Familienmitglieder bekannt machen
- Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vorstellen Schlüssel, Chip und weitere Arbeitsmittel aushändigen Einarbeitungsplan abstimmen
- Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub, Sozialräume und weitere betriebliche Regelungen erläutern
- Betriebsrundgang durchführen
- Wichtige Gebäude und Anlaufstellen zeigen
- Zeiterfassungssystem erklären
- Auf Gefahrenbereiche aufmerksam machen und bei Bedarf Sicherheitsunterweisung durchführen
- Datenschutz und Vertraulichkeit thematisieren
- Kommunikationswege und Kommunikationsregeln aufzeigen
Überblick zum Betrieb und Büro
- Betriebsspiegel überreichen und zusätzlich digital bereitstellen
- Organigramm mit Zuständigkeiten und Betriebsbereichen vorstellen
- Leitbild, Ziele und Werte des Betriebes vermitteln
- Wichtige externe Kontakte aus Beratung, Lieferantenkreis und Geschäftspartnernetzwerk vorstellen
- Notfallordner und wichtige Kontaktlisten zugänglich machen
- Kontakte zu weiteren Mitarbeitenden ermöglichen
- Überblick über aktuelle Aufgaben und Zuständigkeiten geben
Schulung und Wissen
- Schulungsbedarf ermitteln und erste Weiterbildungen planen
- Fachinformationen und Informationsquellen vorstellen
- Zuverlässige Websites und digitale Angebote empfehlen
- Zugang zu relevanten Lernangeboten ermöglichen (z. B. E-Learning „Büromanagement im landwirtschaftlichen Unternehmen“ der Landwirtschaftskammer NRW, s. u.)
Büro und Dokumentation – Fachliche Einarbeitung ab der ersten Woche
- Mit den wichtigsten Tätigkeiten starten und weitere Aufgaben schrittweise übertragen
- Dokumentationspflichten in Ackerbau und Tierhaltung erläutern
- Zusammenhänge zwischen verschiedenen Dokumentationen verdeutlichen
- Anforderungen des Qualitätsmanagements (z. B. QS, QM Milch) verständlich machen
- Organisation der Buchführung erklären
- Zuständigkeiten für Buchstelle, Steuerberatung oder Selbstbuchung festlegen
- Personalunterlagen und Ablagesysteme vorstellen
- Datenschutz bei Personaldaten sicherstellen und Schutzmaßnahmen erläutern
- Betrieblichen Kalender für Fristen und Termine erläutern
Nach den ersten Wochen
- Feedbackgespräch führen
- Offene Fragen klären
- Einarbeitungsstand gemeinsam reflektieren
- Weitere Schulungs- und Entwicklungsbedarfe festlegen
- Aufgaben und Zuständigkeiten bei Bedarf anpassen
Planen Sie feste Gesprächstermine nach der ersten Woche, dem ersten Monat und nach drei Monaten. So lassen sich Fragen frühzeitig klären und die Einarbeitung gezielt begleiten.
Checkliste Onboarding am Beispiel Agrarbüro zum Download
Speichern Sie die PDF-Checkliste zunächst auf Ihrem PC. Öffnen Sie anschließend Microsoft Word und wählen Sie „Datei“ > „Öffnen“. Suchen Sie die gespeicherte PDF-Datei und öffnen Sie sie. Word erstellt daraus eine bearbeitbare Kopie.
Prüfen Sie nach der Umwandlung kurz, ob Texte, Kästchen und Seitenumbrüche korrekt dargestellt werden. Entfernen Sie unpassende Punkte und ergänzen Sie Aufgaben, die für Ihren Betrieb oder den jeweiligen Arbeitsbereich wichtig sind.
Speichern Sie die angepasste Checkliste zunächst als Word-Datei unter einem eindeutigen Namen, zum Beispiel „Onboarding-Checkliste Stall“. Anschließend können Sie die fertige Fassung zusätzlich als PDF speichern oder weitergeben. Bewahren Sie die ursprüngliche Datei als Vorlage auf.
1. Alternative: Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die gespeicherte PDF-Datei und wählen Sie „Öffnen mit“ > „Word“. Falls Windows nachfragt, wählen Sie „Nur einmal“, damit PDF-Dateien künftig nicht automatisch mit Word geöffnet werden.
2. Alternative: Markieren und kopieren Sie den Text der Checkliste direkt von der Website in eine Word-Datei.
Das Selbstlernangebot „Büromanagement im landwirtschaftlichen Unternehmen“ unterstützt Bürokräfte ohne landwirtschaftlichen Hintergrund ebenso wie alle anderen, die das Büromanagement im Betrieb verbessern möchten. Mehr als 20 kompakte Lernmodule vermitteln praxisnahe Tipps und relevantes Fachwissen zu Organisation, Aufzeichnungen und Dokumentationspflichten.
Dabei steht die Bürotätigkeit konsequent im Mittelpunkt. Merksätze, Übungen und interaktive Aufgaben zeigen immer wieder, wie wichtig eine zuverlässige Büroorganisation für reibungslose Abläufe und fundierte Entscheidungen im landwirtschaftlichen Betrieb ist.
So wird deutlich: Büroarbeit ist keine lästige Pflicht, sondern ein wertvoller Beitrag zum Betriebserfolg. Das schafft Sicherheit, stärkt das Verantwortungsbewusstsein und fördert eine strukturierte und motivierte Arbeitsweise.
Weitere Informationen und Buchung
Büro-Check: Wichtige Dokumente für die soziale Konditionalität
März 21, 2025
Foto: Gina Sanders©stock.adobe.com Nutzen Sie den aktuellen Anlass "Soziale Konditionalität" und checken Sie die Unterlagen im Büro. Einen Teil der Ablage können Sie bei Bedarf gleich übersichtlicher gestalten, zum Beispiel durch Beschriftung oder Inhaltsverzeichnis im Aktenordner.Seit dem 01.01.2025 gilt die soziale Konditionalität, das heißt, dass die Zahlungen von EU-Agrarfördermitteln an bestimmte Bedingungen im sozialen Bereich geknüpft sind. Das betrifft Arbeitgeber. Findet eine Kontrolle der Arbeitsbedingungen in einem Arbeitgeber-Betrieb statt, kann es dann neben einem möglichen Bußgeld auch zu Prämienkürzungen kommen.
Die gute Nachricht: Es sind keine neuen Bedingungen, und es gibt keine zusätzlichen Kontrollen. Vielmehr müssen bereits geltende Bestimmungen eingehalten und nachgewiesen werden. Wer das bereits tut ist also schon auf der sicheren Seite.
Kontrollen werden von den Behörden, die bereits jetzt für bestimmte Bereiche zuständig sind, durchgeführt. Zum Beispiel sind die Bezirksregierungen für den Arbeitsschutz zuständig und die Bundesagentur für Arbeit für das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Verstöße, die von der zuständigen Behörde festgestellt wurden, sind ab 2025 von dieser Behörde der EU-Zahlstelle zu melden. Die EU-Zahlstelle berechnet dann mögliche Sanktionen. Nur wenn es ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber einerseits und mindestens einem Arbeitnehmer andererseits gibt, kann es zu Sanktionen im Rahmen der Konditionalitäten kommen.
Machen Sie den Büro-Check. Welche Dokumente oder Nachweise sind vorhanden und bei welchen müssen wir noch handeln oder haben wir Fragen?
► Dokumente / Nachweise zu Arbeitsverhältnissen
- Gibt es für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer, der im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt ist, jeweils ein Dokument, also etwas Schriftliches, zum Arbeitsverhältnis? In der Regel sollte das ein Arbeitsvertrag sein. Mit diesem Dokument muss die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses nachweislich informiert worden sein. Es geht dabei um die Grundlagen des Arbeitsverhältnisses, die mit dem Landwirt oder der Landwirtin vertraglich vereinbart worden sind. Das gilt auch für ein Ausbildungsverhältnis.
Gemäß Nachweisgesetz muss es einen solchen Nachweis geben. Der Nachweis zum Arbeitsverhältnis muss zu folgenden Punkten Angaben beinhalten: Namen und Adressen der Vertragsparteien, Startdatum, bei Befristung das Enddatum, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Probezeit, Entgelt, weitere Bestandteile des Entgelts, Arbeitszeit, Pausen, Schichtdetails, Regelungen zur Arbeit auf Abruf, Überstunden, Urlaub, Fortbildung, Altersversorgung, Kündigungsverfahren und Hinweise auf Tarifverträge enthalten. - Änderungen im Arbeitsverhältnis müssen dem Mitarbeitenden ebenfalls nachweislich mitgeteilt werden. Gibt es dazu einen Nachweis, zum Beispiel eine Änderung oder Ergänzung zum Arbeitsvertrag?
Das Gesetz liefert weitere Details: Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG) § 2 Nachweispflicht und für Änderungen §3.
Die Probezeit darf, wenn sie vereinbart wurde, nicht länger als sechs Monate dauern. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gelten weitere Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Rechtsgrundlage ist § 622 Absatz 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
► Dokumente / Nachweise zu Leiharbeitsverhältnissen
Findet Leiharbeit statt, muss es auch hierüber einen Nachweis geben über die wesentlichen Vertragsbedingungen. Es gelten die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgeseztes (AÜG)
Das Gesetz liefert weitere Details: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) (siehe § 11)
► Dokumente / Nachweise zu Fortbildungen
Wenn vorgeschriebene Fortbildungen, die zum Beispiel für die Arbeit mit gefährlichen Stoffen notwendig ist, durchgeführt werden, so sind diese als Arbeitszeit anzurechnen, oder die Fortbildungen finden während der regulären Arbeitszeit statt. Die Fortbildung muss in diesen Fällen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kostenlos sein. Rechtsgrundlage ist § 111 Gewerbeordnung (GewO).
Das Gesetz liefert weitere Details: Gewerbeordnung (GewO) § 111
► Dokumente / Nachweise zu Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
Sind die wesentlichen Dokumente, die im Bereich der Arbeitssicherheit vorgeschrieben sind, vorhanden? Sicher tun Sie alles, um Ihre Mitarbeitenden zu schützen und deren Gesundheit zu erhalten. Nutzen Sie die Sichtung der Unterlagen zur Eigenkontrolle, ob sie auch im Betrieb an alles Wichtige wie zum Beispiel Schutzkleidung und Unterweisungen gedacht haben. Die folgenden Dokumente / Nachweise sollten Sie im Agrarbüro erstellt und an geeigneter Stelle im Betrieb oder im Büro platziert haben:
- Erste-Hilfe-Informationen: Zeigen Schritte auf, die in Notfällen zu beachten sind und informieren über Notrufnummern. Zum Beispiel Poster im Arbeitsbereich der Mitarbeitenden.
- Gefährdungsbeurteilungen: Diese Dokumente bewerten potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz und die Maßnahmen, die ergriffen werden, um diese zu minimieren. Informationen der SVLFG
- Betriebsanweisungen: Anweisungen, die den sicheren Umgang mit Maschinen, Geräten und Gefahrstoffen beschreiben. Informationen der SVLFG
- Unterweisungsnachweise: Dokumentationen, die bestätigen, dass Mitarbeitende über Arbeitsschutzmaßnahmen informiert und geschult wurden. Zum Beispiel Liste mit Namen und Unterschriften der Mitarbeitenden, dass sie an der Sicherheitsunterweisung teilgenommen haben. Die Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. § 12 Arbeitsschutzgeset (ArbSchG) - Einzelnorm
Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Mitarbeitende sind berechtigt, Vorschläge zu machen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb zu erhöhen. - Unterweisung nach Betriebssicherheitsverordnung: Verwendung von Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.) § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Einzelnorm
- Arbeitszeitnachweise: Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten und Überstunden der Mitarbeitenden, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen eingehalten werden. Zum Beispiel mit Stundenzettel oder einer digitalen Zeiterfassungssoftware.
- Unfallberichte: Dokumentationen von Arbeitsunfällen und deren Ursachenanalyse.
- Wartungs- und Prüfprotokolle: Nachweise über die regelmäßige Wartung und Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen durch eine dazu befähigte Person. Zum Beispiel TÜV-Protokoll bei Überprüfung der Pflanzenschutzspritze. § 14 BetrSichV - Einzelnorm
- Sicherheitsdatenblätter (SDB): Diese enthalten wichtige Informationen über die Eigenschaften von Chemikalien, die Gefahren, die von ihnen ausgehen, sowie Maßnahmen zum sicheren Umgang und zur Entsorgung. Zum Beispiel für Desinfektions- und Reinigungsmittel, Säuren oder Schädlingsbekämpfungsmittel. In der Regel als Download auf der Website der Anbieter zu finden oder sind bei der Lieferung des Gefahrstoffs mit dabei.
Wichtig ist natürlich vor allem die gelebte betriebliche Praxis, um Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Auszug aus § 6 der Betriebssicherheitverordnung: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden. Dabei ist Anhang 1 zu beachten. Die Verwendung der Arbeitsmittel ist so zu gestalten und zu organisieren, dass Belastungen und Fehlbeanspruchungen, die die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können, vermieden oder, wenn dies nicht möglich ist, auf ein Mindestmaß reduziert werden. Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden. Insbesondere sind folgende Grundsätze einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu berücksichtigen: ...
Weitere Detaisl liefert die Verordnung: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (siehe § 6 und Anhang 1)
► Dokumente Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, LUV-Modell
- Nachweis der schriftlichen Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit: Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen sollen. Liegen entsprechende Nachweise vor? Für kleinere Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden gibt es das alternative Betreuungsmodell oder LUV-Modell der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)
- Dokumente zur Teilnahme der Betriebsleitung an LUV-Modell mit Grundseminar und Aufbauseminar und weiteren Fortbildungen. Nach dem alternativen Betreuungsmodell der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) darf sich die Unternehmerin oder der Unternehmer eines Betriebes mit bis zu 20 Mitarbeitenden das Wissen für die unternehmerische Verantwortung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Seminaren der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft selbst aneignen. Dazu bietet die SVLFG Seminare an. Bei Bedarf sollte zusätzlich eine Beratung stattfinden. Informationen dazu erhalten die Unternehmerinnen und Unternehmer im Seminar beim LUV-Modell.
Weitere Informationen dazu liefert die SVLFG: LUV-Modell und erforderliche Seminare
Rechtsgrundlage für die soziale Konditionalität ist § 22 in Verbindung mit Anlage 7 der Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-KonditionalitätenVerordnung - GAPKondV).
Das sind die Vorschriften im einzelnen:
1. Nachweisgesetz § 2 Absatz 1, § 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1
2. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz § 11 Absatz 1 und 2
3. Arbeitsschutzgesetz §§ 3 bis 6, 9, 10, 12 und 17
4. Arbeitssicherheitsgesetz §§ 2, 5 und 11
5. Betriebssicherheitsverordnung §§ 4 bis 6, 10, 12 und 14
6. Teilzeit- und Befristungsgesetz § 12 Absatz 3 und § 15 Absatz 3
7. Bürgerliches Gesetzbuch § 622 Absatz 3
8. Berufsbildungsgesetz §§ 11, 20
9. Gewerbsordnung § 111
Ansprechpersonen bei der Landwirtschaftskammer NRW:
- Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbedingungen: Hartmut Osterkamp, Referent Arbeitnehmerberatung, Telefon: 0251 2376-369, E-Mail: hartm ut.osterkamp(at)lwk.nrw.de, Web: Arbeitnehmerberatung
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschuzt: Andrea Beckmann, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Tel.: 02574 927 734, E-Mail: andrea.beckmann(at)lwk.nrw.de, Web: Arbeitssicherheit
Personalunterlagen vor Dritten schützen
August 11, 2025
Achtung! Personaldaten müssen grundsätzlich vor dem Zugriff durch unbefugte Personen geschützt werden! Das gilt sowohl für Papierunterlagen als auch für digitale Unterlagen, die zum Beispiel durch sichere Passwörter am PC-Arbeitsplatz geschützt werden.
Februar 28, 2023
Foto: pixabay.com questionEin Stellenprofil macht deutlich, welche Aufgaben von einem zukünftigen Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin im Betrieb erfüllt werden sollen. Schreiben Sie dazu möglichst genau auf, welche Aufgaben die neue Arbeitskraft konkret ausführen soll. Je genauer Sie das erfassen, umso besser. So wird auch für Sie immer deutlicher, was genau die Person tun soll. Sie überprüfen sich dabei auch selbst und erkennen, welche Aufgaben Sie damit abgeben wollen.
Sie haben bei der Schriftform immer wieder die Möglichkeit, auf die ersten Gedanken kontinuierlich aufzubauen. Aufgaben, die Ihnen später einfallen, werden einfach ergänzt. Was Sie einmal schriftlich formuliert haben, geht nicht verloren. Sie können jederzeit darauf zurückgreifen und auch bei der Besprechung des Stellenprofils mit anderen Verantwortlichen im Betrieb und mit der Familie als roten Faden nutzen.
Auch für die spätere Stellenausschreibung wird das Stellenprofil hilfreich sein.
Haushaltshilfe bequem bei der Minijob-Zentrale anmelden
August 11, 2025

Sie möchten sich die Hausarbeit im Privathaushalt erleichtern und überlegen, wie das mit einer Haushaltshilfe laufen könnte? Was ist eigentlich der Haushaltscheck? Die Minijobzentrale erklärt - unter anderem in einem Video - wie es geht.
Der "Haushaltscheck" ist ein einseitiges Formular, mit dem Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale online – oder auch per Post – bequem anmelden können. Auf Basis Ihrer Angaben zum Verdienst Ihrer Haushaltshilfe berechnet die Minijob-Zentrale Ihre Abgaben. Eine Online-Anmeldung ist ebenfalls möglich.
Gleichzeitig erteilen Sie der Minijob-Zentrale mit dem ersten Haushaltsscheck Ihr Einverständnis zum Lastschrifteinzug der fälligen Abgaben.
Haushaltshilfe anmelden: Vorteile
So einfach melde ich meine Haushalthilfe an (zum Video)
Berufsbildung
August 11, 2025
Wenn Sie in Ihrem Betrieb ausbilden, benötigen Sie spezielle Informationen: Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvergütung, Sachbezugswerte, Ausbildungsplan, Prüfungstermine u. v. a.
Auf der Website der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen finden Sie in der Rubrik Berufsbildung zu den jeweiligen Ausbildungsberufen alle zuvor genannten Informationen, Hinweise und Formulare.
Berufsbildung in der Landwirtschaft (Externer Link)
