Neue Kraft im Agrarbüro - Tipps für die ersten Arbeitstage

Eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter beginnt im Agrarbüro. Das sogenannte Onboarding beginnt. Die folgende Liste dient als Anregung für Ihren individuellen Start mit Ihrer neuen Bürkraft. Ergänzen Sie die Liste bei Bedarf, und passen sie die Punkte an Ihre betriebliche Situation an:

Überblick zum Betrieb

Betriebsstruktur: Geben Sie einen kurzen Überblick zu Tierhaltung, Flächen, Gebäuden und Mitarbeitenden. Nutzen Sie einen aktuellen Betriebsspiegel – gerne mit einem Willkommensgruß. Überreichen Sie das Dokument in Papierform und legen es auch digital im PC ab.

Organigramm: Zeigen Sie Zuständigkeiten und Betriebsbereiche grafisch. So bekommt die neue Person schnell Orientierung und kann beim Kennenlernen gezielt nachfragen.

Leitbild und Werte: Erklären Sie, wofür Ihr Betrieb steht. Was ist Ihnen wichtig? Diese Informationen helfen, Aufgaben besser einzuordnen.

Ansprechpersonen: Nennen Sie interne Ansprechpartner für Fragen. Ergänzen Sie wichtige externe Kontakte – zum Beispiel Beratungsorganisationen, Lieferanten oder Geschäftspartner. Ein bereits vorhandener Notfallordner kann hier bereits gute Dienste leisten.

Schulung und Wissen

Weiterbildung: Prüfen Sie, ob gleich zu Beginn eine Schulung sinnvoll ist – intern, extern oder online.

Fachinformationen: Zeigen Sie, wo wichtige Infos zu finden sind. Websites sind oft aktuell. Google und ChatGPT helfen bei der Suche, ersetzen aber keine verlässlichen Quellen und Informationen. Legen Sie zum Beispiel gemeinsam Favoriten im Browser an.

Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden: Ein Jahr lang Zugang zum E-Learning „Büromanagement im landwirtschaftlichen Unternehmen“. Die praxisnahen Inhalte fördern nicht nur Fachkompetenz, sondern auch die Einarbeitung durch gezielte Kommunikationsaufgaben in den Lerneinheiten.
Weitere Informationen, Ansprechpartner und Anmeldung

Büro und Dokumentation

Büroorganisation: Verschaffen Sie einen Überblick über aktuelle Aufgaben. Beginnen Sie mit den wichtigsten Tätigkeiten und führen Sie schrittweise in weitere Bereiche ein.

Dokumentation: Zeigen Sie, wie Ackerbau und Tierhaltung dokumentiert werden. Viele Pflichten hängen zusammen – ein Einblick ist hilfreich.

Qualitätsmanagement: Erklären Sie Anforderungen wie QS Schwein oder QM Milch. Wiederholen und vertiefen Sie diese bei Bedarf und zeigen Sie Informationsquellen auf.

Buchführung: Informieren Sie über Buchstelle, Steuerberatung oder Selbstbuchung. Klären Sie Zuständigkeiten. Falls die neue Kraft diesen Bereich übernimmt, gehen Sie später ins Detail.

Personalverwaltung: Zeigen Sie, wie Personalunterlagen verwaltet werden. Achten Sie auf Datenschutz und Zugriffsschutz bei personenbezogenen Daten - verschlossener Schrank oder digitale Ordner mit ausgewählten Zugriffsrechten.

Fristen und Termine: Nutzen Sie einen gemeinsamen betrieblichen Kalender – zum Beispiel in Outlook. So behalten alle Beteiligten wichtige Fristen im Blick. Für Aufgaben eignen sich Outlook-Aufgaben. Nutzen Sie ein System, das für alle Beteiligten gut einsehbar ist. 

Praktisches und Team

Betriebsrundgang: Planen Sie Zeit für einen Rundgang ein. Zeigen Sie nur die wichtigsten Orte – weniger ist mehr am ersten Tag.

Arbeitszeiten und Pausen: Erklären Sie Regelungen zu Arbeitszeit, Pausen und Urlaub. Nutzen Sie digitale Zeiterfassungssysteme.

Sicherheit: Weisen Sie auf Gefahren hin – zum Beispiel in Ställen oder bei Maschinen. Sorgen Sie für Gesundheits- und Arbeitsschutz.

Datenschutz: Besprechen Sie, wie sensible Daten geschützt werden. Klären Sie Kommunikationsregeln – intern und extern.

Tipp: Das Lernangebot "Büromanagement im landwirtschaftlichen Unternehmen" richtet sich an Bürokräfte ohne landwirtschaftlichen Hintergrund, die Verantwortung im Agrarbüro übernehmen. Es vermittelt praxisnahe Tipps und relevantes Fachwissen, das für die Organisation und Dokumentation im landwirtschaftlichen Betrieb erforderlich ist. Über 20 kompakte Lernmodule behandeln alle wichtigen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten – aus der Perspektive derjenigen, die im Büro für reibungslose Abläufe sorgen. So entsteht Sicherheit im Arbeitsalltag und eine strukturierte, motivierende Arbeitsweise. Weitere Informationen und Anmeldung

Büro-Check: Wichtige Dokumente für die soziale Konditionalität

Seit dem 01.01.2025 gilt die soziale Konditionalität, das heißt, dass die Zahlungen von EU-Agrarfördermitteln an bestimmte Bedingungen im sozialen Bereich geknüpft sind. Das betrifft Arbeitgeber. Findet eine Kontrolle der Arbeitsbedingungen in einem Arbeitgeber-Betrieb statt, kann es dann neben einem möglichen Bußgeld auch zu Prämienkürzungen kommen.

Die gute Nachricht: Es sind keine neuen Bedingungen, und es gibt keine zusätzlichen Kontrollen. Vielmehr müssen bereits geltende Bestimmungen eingehalten und nachgewiesen werden. Wer das bereits tut ist also schon auf der sicheren Seite.

Kontrollen werden von den Behörden, die bereits jetzt für bestimmte Bereiche zuständig sind, durchgeführt. Zum Beispiel sind die Bezirksregierungen für den Arbeitsschutz zuständig und die Bundesagentur für Arbeit für das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Verstöße, die von der zuständigen Behörde festgestellt wurden, sind ab 2025 von dieser Behörde der EU-Zahlstelle zu melden. Die EU-Zahlstelle berechnet dann mögliche Sanktionen. Nur wenn es ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber einerseits und mindestens einem Arbeitnehmer andererseits gibt, kann es zu Sanktionen im Rahmen der Konditionalitäten kommen.

Machen Sie den Büro-Check. Welche Dokumente oder Nachweise sind vorhanden und bei welchen müssen wir noch handeln oder haben wir Fragen?

► Dokumente / Nachweise zu Arbeitsverhältnissen

  • Gibt es für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer, der im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt ist, jeweils ein Dokument, also etwas Schriftliches, zum Arbeitsverhältnis? In der Regel sollte das ein Arbeitsvertrag sein. Mit diesem Dokument muss die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses nachweislich informiert worden sein. Es geht dabei um die Grundlagen des Arbeitsverhältnisses, die mit dem Landwirt oder der Landwirtin vertraglich vereinbart worden sind. Das gilt auch für ein Ausbildungsverhältnis.
    Gemäß Nachweisgesetz muss es einen solchen Nachweis geben. Der Nachweis zum Arbeitsverhältnis muss zu folgenden Punkten Angaben beinhalten: Namen und Adressen der Vertragsparteien, Startdatum, bei Befristung das Enddatum, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Probezeit, Entgelt, weitere Bestandteile des Entgelts, Arbeitszeit, Pausen, Schichtdetails, Regelungen zur Arbeit auf Abruf, Überstunden, Urlaub, Fortbildung, Altersversorgung, Kündigungsverfahren und Hinweise auf Tarifverträge enthalten.
  • Änderungen im Arbeitsverhältnis müssen dem Mitarbeitenden ebenfalls nachweislich mitgeteilt werden. Gibt es dazu einen Nachweis, zum Beispiel eine Änderung oder Ergänzung zum Arbeitsvertrag? 

Das Gesetz liefert weitere Details: Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG) § 2 Nachweispflicht und für Änderungen §3.

Die Probezeit darf, wenn sie vereinbart wurde, nicht länger als sechs Monate dauern. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gelten weitere Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Rechtsgrundlage ist § 622 Absatz 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

► Dokumente / Nachweise zu Leiharbeitsverhältnissen

Findet Leiharbeit statt, muss es auch hierüber einen Nachweis geben über die wesentlichen Vertragsbedingungen. Es gelten die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgeseztes (AÜG) 

Das Gesetz liefert weitere Details: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) (siehe § 11)

► Dokumente / Nachweise zu Fortbildungen

Wenn vorgeschriebene Fortbildungen, die zum Beispiel für die Arbeit mit gefährlichen Stoffen notwendig ist, durchgeführt werden, so sind diese als Arbeitszeit anzurechnen, oder die Fortbildungen finden während der regulären Arbeitszeit statt. Die Fortbildung muss in diesen Fällen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kostenlos sein. Rechtsgrundlage ist § 111 Gewerbeordnung (GewO).

Das Gesetz liefert weitere Details: Gewerbeordnung (GewO) § 111 

► Dokumente / Nachweise zu Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

Sind die wesentlichen Dokumente, die im Bereich der Arbeitssicherheit vorgeschrieben sind, vorhanden? Sicher tun Sie alles, um Ihre Mitarbeitenden zu schützen und deren Gesundheit zu erhalten. Nutzen Sie die Sichtung der Unterlagen zur Eigenkontrolle, ob sie auch im Betrieb an alles Wichtige wie zum Beispiel Schutzkleidung und Unterweisungen gedacht haben. Die folgenden Dokumente / Nachweise sollten Sie im Agrarbüro erstellt und an geeigneter Stelle im Betrieb oder im Büro platziert haben:

  1. Erste-Hilfe-Informationen: Zeigen Schritte auf, die in Notfällen zu beachten sind und informieren über Notrufnummern. Zum Beispiel Poster im Arbeitsbereich der Mitarbeitenden.
  2. Gefährdungsbeurteilungen: Diese Dokumente bewerten potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz und die Maßnahmen, die ergriffen werden, um diese zu minimieren. Informationen der SVLFG
  3. Betriebsanweisungen: Anweisungen, die den sicheren Umgang mit Maschinen, Geräten und Gefahrstoffen beschreiben. Informationen der SVLFG
  4. Unterweisungsnachweise: Dokumentationen, die bestätigen, dass Mitarbeitende über Arbeitsschutzmaßnahmen informiert und geschult wurden. Zum Beispiel Liste mit Namen und Unterschriften der Mitarbeitenden, dass sie an der Sicherheitsunterweisung teilgenommen haben. Die Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. § 12 Arbeitsschutzgeset (ArbSchG) - Einzelnorm 
    Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Mitarbeitende sind berechtigt, Vorschläge zu machen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb zu erhöhen.
  5. Unterweisung nach Betriebssicherheitsverordnung: Verwendung von Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.) § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Einzelnorm
  6. Arbeitszeitnachweise: Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten und Überstunden der Mitarbeitenden, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen eingehalten werden. Zum Beispiel mit Stundenzettel oder einer digitalen Zeiterfassungssoftware.
  7. Unfallberichte: Dokumentationen von Arbeitsunfällen und deren Ursachenanalyse.
  8. Wartungs- und Prüfprotokolle: Nachweise über die regelmäßige Wartung und Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen durch eine dazu befähigte Person. Zum Beispiel TÜV-Protokoll bei Überprüfung der Pflanzenschutzspritze. § 14 BetrSichV - Einzelnorm
  9. Sicherheitsdatenblätter (SDB): Diese enthalten wichtige Informationen über die Eigenschaften von Chemikalien, die Gefahren, die von ihnen ausgehen, sowie Maßnahmen zum sicheren Umgang und zur Entsorgung. Zum Beispiel für Desinfektions- und Reinigungsmittel, Säuren oder Schädlingsbekämpfungsmittel. In der Regel als Download auf der Website der Anbieter zu finden oder sind bei der Lieferung des Gefahrstoffs mit dabei.

Wichtig ist natürlich vor allem die gelebte betriebliche Praxis, um Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Auszug aus § 6 der Betriebssicherheitverordnung: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden. Dabei ist Anhang 1 zu beachten. Die Verwendung der Arbeitsmittel ist so zu gestalten und zu organisieren, dass Belastungen und Fehlbeanspruchungen, die die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können, vermieden oder, wenn dies nicht möglich ist, auf ein Mindestmaß reduziert werden. Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden. Insbesondere sind folgende Grundsätze einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu berücksichtigen: ...

Weitere Detaisl liefert die Verordnung: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (siehe § 6 und Anhang 1)

► Dokumente Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, LUV-Modell

  • Nachweis der schriftlichen Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit: Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen sollen. Liegen entsprechende Nachweise vor? Für kleinere Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden gibt es das alternative Betreuungsmodell oder LUV-Modell der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)
  • Dokumente zur Teilnahme der Betriebsleitung an LUV-Modell mit Grundseminar und Aufbauseminar und weiteren Fortbildungen. Nach dem alternativen Betreuungsmodell der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) darf sich die Unternehmerin oder der Unternehmer eines Betriebes mit bis zu 20 Mitarbeitenden das Wissen für die unternehmerische Verantwortung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Seminaren der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft selbst aneignen. Dazu bietet die SVLFG Seminare an. Bei Bedarf sollte zusätzlich eine Beratung stattfinden. Informationen dazu erhalten die Unternehmerinnen und Unternehmer im Seminar beim LUV-Modell.

Weitere Informationen dazu liefert die SVLFG: LUV-Modell und erforderliche Seminare

Rechtsgrundlage für die soziale Konditionalität ist § 22 in Verbindung mit Anlage 7 der Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-KonditionalitätenVerordnung - GAPKondV).   

Das sind die Vorschriften im einzelnen:

1. Nachweisgesetz § 2 Absatz 1, § 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 

2. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz § 11 Absatz 1 und 2

3. Arbeitsschutzgesetz §§ 3 bis 6, 9, 10, 12 und 17

4. Arbeitssicherheitsgesetz §§ 2, 5 und 11

5. Betriebssicherheitsverordnung §§ 4 bis 6, 10, 12 und 14

6. Teilzeit- und Befristungsgesetz § 12 Absatz 3 und § 15 Absatz 3

7. Bürgerliches Gesetzbuch § 622 Absatz 3

8. Berufsbildungsgesetz §§ 11, 20

9. Gewerbsordnung § 111

    Ansprechpersonen bei der Landwirtschaftskammer NRW:

    Personalunterlagen vor Dritten schützen

    Achtung! Personaldaten müssen grundsätzlich vor dem Zugriff durch unbefugte Personen geschützt werden! Das gilt sowohl für Papierunterlagen als auch für digitale Unterlagen, die zum Beispiel durch sichere Passwörter am PC-Arbeitsplatz geschützt werden.

    Das Stellenprofil – Hilfreiche Grundlage für die Suche nach der passenden Arbeitskraft

    Ein Stellenprofil macht deutlich, welche Aufgaben von einem zukünftigen Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin im Betrieb erfüllt werden sollen. Schreiben Sie dazu möglichst genau auf, welche Aufgaben die neue Arbeitskraft konkret ausführen soll. Je genauer Sie das erfassen, umso besser. So wird auch für Sie immer deutlicher, was genau die Person tun soll. Sie überprüfen sich dabei auch selbst und erkennen, welche Aufgaben Sie damit abgeben wollen.

    Sie haben bei der Schriftform immer wieder die Möglichkeit, auf die ersten Gedanken kontinuierlich aufzubauen. Aufgaben, die Ihnen später einfallen, werden einfach ergänzt. Was Sie einmal schriftlich formuliert haben, geht nicht verloren. Sie können jederzeit darauf zurückgreifen und auch bei der Besprechung des Stellenprofils mit anderen Verantwortlichen im Betrieb und mit der Familie als roten Faden nutzen.

    Auch für die spätere Stellenausschreibung wird das Stellenprofil hilfreich sein.

    Checkliste - Stellenprofil

    Haushaltshilfe bequem bei der Minijob-Zentrale anmelden

    Sie möchten sich die Hausarbeit im Privathaushalt erleichtern und überlegen, wie das mit einer Haushaltshilfe laufen könnte? Was ist eigentlich der Haushaltscheck? Die Minijobzentrale erklärt - unter anderem in einem Video - wie es geht.

    Der "Haushaltscheck" ist ein einseitiges Formular, mit dem Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale online – oder auch per Post – bequem anmelden können. Auf Basis Ihrer Angaben zum Verdienst Ihrer Haushaltshilfe berechnet die Minijob-Zentrale Ihre Abgaben. Eine Online-Anmeldung ist ebenfalls möglich.

    Gleichzeitig erteilen Sie der Minijob-Zentrale mit dem ersten Haushaltsscheck Ihr Einverständnis zum Lastschrifteinzug der fälligen Abgaben.

    Haushaltshilfe anmelden: Vorteile  

    So einfach melde ich meine Haushalthilfe an  (zum Video)

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    Berufsbildung

    Wenn Sie in Ihrem Betrieb ausbilden, benötigen Sie spezielle Informationen: Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvergütung, Sachbezugswerte, Ausbildungsplan, Prüfungstermine u. v. a.

    Auf der Website der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen finden Sie in der Rubrik Berufsbildung zu den jeweiligen Ausbildungsberufen alle zuvor genannten Informationen, Hinweise und Formulare.

    Berufsbildung in der Landwirtschaft (Externer Link)

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