Digitalisierung

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Wichtige Abkürzungen, die bei der Software-Auswahl helfen

Wer eine neue Software sucht, sollte auf Hinweise zum Rechenzentrum (Cloud) achten, in dem die Daten gespeichert werden. Viele Software-Anbieter informieren auf ihrer Website und liefern erste Anhaltspunkte. Fragen Sie bei Bedarf weiter nach. Vor allem Personalunterlagen und weitere Dokumente mit personenbezogenen Daten, müssen gut geschützt und sicher aufbewahrt werden. 

Bleiben Sie stets gut informiert:

DSGVO: Die Datenschutz Grundverordnung dient dem Schutz der persönlichen Daten, die digital verarbeitet werden. Niemand möchte, dass Adresse, Lohnhöhe oder Gesundheitsdaten frei im Netz verbreitet werden. Besonders für Arbeitgeber, die personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verarbeiten, müssen hierauf achten. Digitale Personalakten zum Beispiel sollten nur mit einer HR-Software (Human Resources = Personalwesen) verwaltet werden, die DSGVO-konform ist.

BDSG: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt die Datenschutz‑Grundverordnung und gilt für Behörden und Unternehmen. Es regelt den Schutz personenbezogener Daten – sowohl am Computer als auch in Papierunterlagen, sofern diese in einer geordneten Ablage wie einem Ordner oder Register liegen.

GoBD: Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) legen fest, wie Unternehmen ihre steuerrelevanten Unterlagen - Buchführung - korrekt führen und aufbewahren müssen – egal ob digital oder auf Papier. Sie sorgen dafür, dass Daten vollständig, unveränderbar, nachvollziehbar und jederzeit überprüfbar sind. Vereinfacht gesagt: Die GoBD geben Regeln vor, damit alle Buchführungsunterlagen, insbesondere die Belege, ordentlich verarbeitet werden und das Finanzamt bei Bedarf darauf zugreifen kann.

Abkürzungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Entgeltunterlagen ab 2027:

BVV: Die Beitragsverfahrensverordnung (BVV) regelt, wie Unternehmen Entgeltunterlagen für die Sozialversicherung führen müssen. Noch bis Ende 2026 sind Ausnahmen möglich, doch ab dem 01.01.2027 müssen alle vorgeschriebenen Unterlagen vollständig digital vorliegen – Papier allein reicht dann nicht mehr aus. Siehe Hinweis unter SGB IV.

SGB IV: Die aktuellen Änderungen im SGB IV (Sozial-Gesetzbuch) unterstützen die vollständige Digitalisierung der Entgeltunterlagen. Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des SGB IV wurde festgelegt, dass Arbeitgeber ab dem 01.01.2027 bestimmte Lohn‑ und Sozialversicherungsunterlagen verpflichtend digital führen müssen. Diese Vorgaben greifen eng mit der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) zusammen, die ebenfalls die elektronische Aufbewahrung regelt. Ziel ist eine vollständig digitale Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung und weniger Papieraufwand für Betriebe.

Hinweis: Eine digitale Personalakte kann die Umsetzung erleichtern, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen dürfen weiterhin eigene Lösungen wählen – digital, hybrid oder papierbasiert –, solange die ab 2027 vorgeschriebenen Entgeltunterlagen elektronisch vorliegen.

ISO und BSI: ISO 27001 ist ein internationaler Sicherheitsstandard für Informationssicherheits-Managementsysteme, der zeigt, dass der Anbieter die Daten schützt und unabhängig geprüft wird. Damit Sie sensible Personal‑ und Entgeltdaten sicher in einer HR‑Cloud ablegen können, lohnt sich ein Blick auf die Zertifizierungen und den Standort der Rechenzentren. Ideal ist eine DSGVO‑konforme Speicherung in Deutschland oder der EU.

Neben ISO 27001 helfen weitere Zertifikate bei der Orientierung – zum Beispiel ISO 27017 (Cloud‑Sicherheit), ISO 27018 (Schutz personenbezogener Daten in der Cloud) oder der BSI‑C5‑Standard. Letzterer stammt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und beschreibt klare Mindestanforderungen (Kontrollkatalog) für sichere Cloud‑Dienste.

Digitalisierung

5 Tipps zum Einstieg ins digitale Agrarbüro

August 8, 2025

Wo fange ich an, um unser Agrarbüro zu digitalisieren? Es gibt sehr viele Ansatzpunkte und bei jedem Agrarbüro sind diese anders!

Die folgenden 5 Tipps mögen Ihnen als Anregung dienen. 

Suchen Sie sich einen Punkt aus, der für Sie passend und zurzeit machbar ist.

Gehen Sie dann einen weiteren Schritt, der durchaus auch ein "kleiner" Schritt sein kann! Wichtig ist, dass Sie "dranbleiben":

  • Schauen Sie sich um: Recherchieren und testen Sie verschiedene Softwareprogramme, um diejenigen zu finden, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passen. Zum Beispiel digitale Ackerschlagkartei, digitales Düngemanagement oder Dokumentenmanagement und digitale Belegablage sowie Buchführung. In der Rubrik Landservice und Landservice WiN finden Sie stets aktuelle Seminarangebote, in denen oftmals Software-Programme vorgestellt werden.
  • Schulung und Training: Investieren Sie Zeit und Geld in Schulungen und Trainings, um sicherzustellen, dass Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Software, die Sie im Betrieb einsetzen oder einsetzen wollen, effektiv nutzen können. Die Software-Anbieter bieten in der Regel spezielle Schulungen an. Erklär-Videos sind hilfreich und zeit- und ortsunabhängig. Sie finden die Videos auf der entsprechenden Website oder über Youtube. Beispiel Youtube-Kanal der Landwirtschafskammer NRW.
  • Legen Sie Dokumente digital ab: Scannen und speichern Sie wichtige Dokumente wie Verträge, Rechnungen und Lieferscheine digital ab, um sie leichter verwalten zu können. Beginnen Sie am besten mit den neuen Dokumenten und belassen Sie die alten in Papierformat, sofern Sie diese nicht auch digital benötigen wie zum Beispiel für den mobilen Zugriff von „überall“. Im Bereich der Buchführung und Rechnungsstellung ist mit Beginn der E-Rechnungspflic ht die digitale Belegverwaltung erforderlich.
  • Nutzen Sie digitale Portale: Beginnen Sie mit den digitalen Lösungen Ihrer vertrauten Geschäftspartner und nutzen Sie deren Portale und Datenbanken. Je öfters Sie darauf zugreifen, um so sicherer werden Sie und erweitern Ihre digitalen Kompetenzen. Zum Beispiel ELAN NRW, MonaNRW-App, Düngeportal-NRW, SVLFG digital, QS-Datenbank und Belege online verwalten.
  • Setzen Sie digitale Tools im Alltag ein: Nutzen Sie Funktionen wie digitaler Terminkalender und Aufgabenplanung mit Erinnerungsfunktion für Termine und Fristen. Speichern Sie E-Mail-Anlagen im Dateimanager anstatt sie auszudrucken. Nutzen Sie ein Rechnungsprogramm, um ihre Rechnungen zu schreiben. Schauen Sie dazu zunächst auf die Buchführung und das Programm, das dafür von Ihnen oder von der Steuerberatung eingesetzt wird. Mit einem E-Learning lernen Sie wann und wo Sie gerade Zeit und Lust dazu haben. Das E-Learning Büromanagement im landwirtschaftlichen Unternehmen hilft dabei, das Büro professionell zu führen und digitale Tools zu nutzen.

Papier ade? So viel ist schon möglich!

September 25, 2024

Wie digital ist Ihr Büro bereits? Werfen Sie einen Blick auf das was geht. Sind Sie schon dabei? Oder worüber möchten Sie mehr erfahren? Viele Punkte enthalten Links, so dass Sie sich bei Bedarf weiter informieren können.

Viel Spaß bei Ihrem persönlichen Büro-Check!

Die Liste ist natürlich nicht vollständig, zeigt aber beeindruckend, wie weit die Digitalisierung bereits fortgeschritten ist. So viele Möglichkeiten warten darauf entdeckt und eingesetzt zu werden. An vielen führt sogar kein Weg vorbei, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Und das Papier? Es bleibt. Für handschriftliche Notizen, Mind-Maps, Kritzeleien, Erinnerungen und vieles mehr!