Termine und Fristen
Termine und Fristen im September 2026
26.08.2026
01.09. Ab dem 1. September darf für die Stilllegung im Rahmen der Öko-Regelungen 1a eine Aussaat, die im nächsten Jahr zur Ernte führt, vorbereitet und durchgeführt oder der Aufwuchs durch Schafe/Ziegen beweidet werden. Abweichend hiervon darf ab dem 15. August auf diesen Brachen die Aussaat von Wintergerste oder Winterraps vorbereitet und durchgeführt werden. Für Blühstreifen/-flächen im Rahmen der Öko-Regelungen 1b darf eine Aussaat, die im Folgejahr zur Ernte führt, erst im zweiten Jahr, in dem der Blühstreifen sich auf der Fläche befindet, erfolgen. Wegweiser Kreisstellen
01.09. Eine Beweidung oder Mahd mit anschließender Abfuhr der im Rahmen der Öko-Regelungen 1d -Anlage von Altgrasstreifen angelegten Altgrasstreifen ist ab diesem Termin möglich. Ein Mulchen ist nicht zulässig. Wegweiser Kreisstellen
01.09 Vergleich betriebliche Therapiehäufigkeit: Bis zum 01.09. muss der Vergleich der betrieblichen Therapiehäufigkeit im vorangegangenen Kalenderhalbjahr (HJ/1) mit den bundesweiten Kennzahlen vom 15.02. erfolgt und schriftlich dokumentiert sein: bei Überschreitung der Kennzahl 1: zusammen mit Tierarzt Gründe für Überschreitung und mögliche Verringerung der Behandlung mit Antibiotika überprüfen, bei Überschreitung der Kennzahl 2: Maßnahmenplan bis 01.10. bei zuständiger Kreisordnungsbehörde vorlegen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum neuen TAMG (Tierarzneimittelgesetz) an Ihre zuständige Kreisordnungsbehörde.
Weitere Informationen des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) und Info TAM-Datenbank mit Zeitstrahl
15.09. Beitrag Berufsgenossenschaft SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau). Bis spätestens 15. September muss der Beitrag für das Vorjahr bei der SVLFG eingegangen sein. Die Mitglieder werden im Juli angeschrieben. In der Regel haben die Mitglieder eine Einzugsermächtigung erteilt oder das SEPA-Lastschriftmandat gewählt. Dies spart Aufwand und vermeidet eine Fristversäumnis. Die SVLFG empfiehlt dieses Verfahren. Weitere Informationen der SVLFG
30.09. Spätester möglicher Termin für Antragsänderungen im Rahmen des Flächenmonitoring, Wegweiser Kreisstellen
30.09. Schnittverbot für Landschaftselemente: Hecken und Knicks, Bäume in Baumreihen, Feldgehölze und Einzelbäume dürfen in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. nicht geschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Rechtsgrundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz § 39 (5) und GAPKondV, § 23, Abs. 3- Konditionalitäten. Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Es gilt zudem ein generelles Beseitigungsverbot. Weitere Informationen bei Ihrer Kreisstelle, Wegweiser Kreisstellen
30.09. Zusatzversorgung für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA) aufmerksam. Die Zusatzversorgung kann bis zum 30. September beantragt werden. Weitere Informationen: SVLFG Zusatzversorgung für Arbeitnehmer
Termine und Fristen im August 2026
01.08. Betriebliche Therapiehäufigkeit: Die betrieblichen Therapiehäufigkeit für jede Nutzungsart wird den Tierhaltern mitgeteilt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum neuen TAMG (Tierarzneimittelgesetz) an Ihre zuständige Kreisordnungsbehörde. Weitere Informationen des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) und beim LAVE NRW (Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung)
15.08. Ablauf des Mulch- und Mähverbotes auf stillgelegten Flächen (Brachen), auf Stilllegung im Rahmen der Öko-Regelungen sowie der Blüh- und Bejagungsschneisen sowie Buntbrachen (AUM). Weitere Informationen bei Ihrer Kreisstelle: Wegweiser Kreisstellen
15.08. Ablauf der Frist zur Einreichung der Nachweise in Form von georeferenzierten Fotos über die MonaNRW-App für die Öko-Regelung 5 (Dauergrünland mit Kennarten) Wegweiser Kreisstellen
15.08. siehe Ausnahmehinweis für Wintergerste und Winterraps unter Termin 01.09. für die Stilllegungen im Rahmen der Öko-Regelungen; Weitere Informationen: Wegweiser Kreisstellen
31.08. Ablauf des Zeitraums (1. Januar – 31. August) des Verzichtes auf Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Öko-Regelung 6. Bei Dauerkulturen oder beim Anbau von Ackerfutter (Gras, Grünfutter, Leguminosen), verlängert sich der Zeitraum bis zum 15. November. Wegweiser Kreisstellen
