Termine und Fristen
Termine und Fristen im August 2026
01.08. Betriebliche Therapiehäufigkeit: Die betrieblichen Therapiehäufigkeit für jede Nutzungsart wird den Tierhaltern mitgeteilt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum neuen TAMG (Tierarzneimittelgesetz) an Ihre zuständige Kreisordnungsbehörde. Weitere Informationen des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) und beim LAVE NRW (Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung)
15.08. Ablauf des Mulch- und Mähverbotes auf stillgelegten Flächen (Brachen), auf Stilllegung im Rahmen der Öko-Regelungen sowie der Blüh- und Bejagungsschneisen sowie Buntbrachen (AUM). Weitere Informationen bei Ihrer Kreisstelle: Wegweiser Kreisstellen
15.08. Ablauf der Frist zur Einreichung der Nachweise in Form von georeferenzierten Fotos über die MonaNRW-App für die Öko-Regelung 5 (Dauergrünland mit Kennarten) Wegweiser Kreisstellen
15.08. siehe Ausnahmehinweis für Wintergerste und Winterraps unter Termin 01.09. für die Stilllegungen im Rahmen der Öko-Regelungen; Weitere Informationen: Wegweiser Kreisstellen
31.08. Ablauf des Zeitraums (1. Januar – 31. August) des Verzichtes auf Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Öko-Regelung 6. Bei Dauerkulturen oder beim Anbau von Ackerfutter (Gras, Grünfutter, Leguminosen), verlängert sich der Zeitraum bis zum 15. November. Wegweiser Kreisstellen
Termine und Fristen im Juli 2026
01.07. Aktionsplan Kupierverzicht: Gilt für alle Schweine haltenden Betriebe. Bis zum 1. Juli muss die Tierhaltererklärung zum Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens vorliegen. Bitte beim zuständigen Kreisveterinäramt erkundigen, ob eine Zusendung des Berichts an die Behörde oder das Ablegen im Betrieb gefordert wird. Auf dem Betrieb müssen die Unterlagen zur individuell durchgeführten Risikoanalyse vorliegen. Diese ist zweimal pro Jahr durchzuführen. Weitere Informationen und Formular: ringelschwanz.info; Schweinegesundheitsdienst der LK NRW
10.07. Quartalsmeldung Initiative Tierwohl, ITW: Gilt für Ferkelerzeugung/Sauenhaltung und Ferkelaufzucht. Meldung der Tierbestandsbewegungen an den Bündler für das vorherige Quartal mit Anlage 2 a) zur Teilnahmeerklärung; Formular im ITW-Tierhalter-Downloadbereich > Informationen für Schweinehalter & Programmbuch > Formulare zur Registrierung und Teilnahmeerklärung für Ferkelerzeuger > Datenblatt Meldung Tierbestandsbewegungen Ferkelerzeugung bzw. Sauenhaltung; auch elektronisch, bei Ihrem Bündler. Weitere Informationen: Initiative Tierwohl > Tierhalter oder Ihrem Bündler
14.07. Tierhaltermitteilungen HI-Tier -TAM-Datenbank: Meldung von Bestand und Bestandveränderungen je Nutzungsart, nur elektronisch in die HI-Tier-TAM-Datenbank:
- gilt für Rinder, Schweine, Hühner, Puten (z. B. Schweine: Saugferkel, Ferkel bis 30 kg, Mastschweine über 30 kg, Zuchtschweine ab Einstallung zur Ferkelerzeugung)
- bei Überschreitung der Bestandsuntergrenzen (z. B. Schweine: über 250 Ferkel bis 30 kg, über 250 Mastschweine über 30 kg, über 85 Sauen plus zugehörige Saugferkel)
- Bestandsveränderungen inkl. verendete und getötete Tiere
- verpflichtende Nullmeldung durch Tierhalter, keine Tierhalterversicherung mehr erforderlich Weitere Informationen BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) und LAVE NRW (Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung)
16.07. Beginn des Erntezeitraums im Rahmen der Agrarumweltmaßnahme (AUM) Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen; Weitere Informationen Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen
31.07. Meldefrist Wirtschaftsdüngermeldungen gemäß Wirtschaftsdüngernachweisverordnung (WDüngNachwVO NRW) und Wirtschaftsdüngerverordnung (WDüngV): Meldung von Abgaben, Aufnahmen und Importen im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW für den Zeitraum 01.01. – 30.06. Gilt für Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche, Mist, Kot, Gärreste, Champost und Stoffe, die Wirtschaftsdünger als Ausgangsstoff oder Bestandteil enthalten) Weitere Informationen Meldepflichten Wirtschaftsdünger
