Termine und Fristen

Termine und Fristen im Juni 2026

01.06. - 15.07. Zeitraum für die Bestimmung der Hauptnutzung. Die Kultur, die sich in diesem Zeitraum am längsten auf der Fläche befindet, stellt die Hauptkultur dar und ist im Flächenverzeichnis anzugeben. Weitere Informationen bei Ihrer Kreisstelle: Wegweiser Kreisstellen

16.06. Ende des Mähverbotes auf Uferrandstreifen der Agrarumweltmaßnahmen (AUM); Schutzzeitraum: 01.04. bis einschließlich 15.06. Informationen zu AUM Uferrandstreifen; Wegweiser Kreisstellen

30.06. Fristende für die Einreichung der Grundanträge für die nachfolgenden Maßnahmen, die Einreichung erfolgt für alle Maßnahmen elektronisch über die Software zur Antragstellung ELAN:

  • Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh für das Verpflichtungsjahr 2027
  • Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen
  • Vertragsnaturschutz
  • Ökologischer Landbau
  • Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen
  • Anlage von Uferrandstreifen
  • Anlage von Erosionsschutzstreifen
  • Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache
  • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
  • Anbau von mehrjährigen Wildpflanzen
  • Anlage mehrjähriger Buntbrachen 

Weitere Informationen bei Ihrer zuständigen Kreisstelle: Wegweiser Kreisstellen

30.06. Nachbauerklärung: Die Nachbauerklärung ist bis zum 30.06. bei der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) einzureichen. Wer Saatgut aus der eigenen Ernte nachbaut, muss die Nachbauerklärung abgeben. Weitere Informationen: www.stv-bonn.de 

Termine und Fristen im Mai 2026

15.05. Verpackungen für Lebensmittel: Jährliche elektronische Abgabe der Vollständigkeitserklärung (VE) im Sinne des Verpackungsgesetztes (VerpackG) für das Vorjahr. Muss inklusive Prüfbestätigung und Prüfbericht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in LUCID erfolgen. Weitere Informationen: Informationen zur Abgabepflicht einer VE

15.05. Ende der Frist zur Neuanlage oder Wiederherstellung mehrjähriger Buntbrachen, Wildpflanzenmischungen, Uferrand- und Erosionsschutzstreifen im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen. Weitere Informationen bei Ihrer Kreisstelle: Wegweiser Kreisstellen 

15.05. Spätester Termin für die Aussaat der Blühstreifen/-flächen im Rahmen der Öko-Regelungen 1b/c – Anlage von Blühflächen auf Brachen der Öko-Regelung 1a. Weitere Informationen bei Ihrer Kreisstelle: Wegweiser Kreisstellen; Informationen zu den Ökoregelungen 1

15.05 Fristende für die Einreichung des Sammelantrags:

  • Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
  • Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
  • Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
  • Öko-Regelungen
  • Gekoppelte Prämie für Mutterschafe/Ziegen (keine Nachfrist)
  • Gekoppelte Prämie für Mutterkühe
  • Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
  • Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
  • Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- u. Vogelschutzrichtlinie (Erschwernisausgleich Pflanzenschutz)
  • Förderung der Sommerweidehaltung im Rahmen von Tierschutzmaßnahmen

Fristende für die Einreichung der Auszahlungsanträge für:

  • Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen
  • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
  • Anlage von Uferrandstreifen
  • Anlage von Erosionsschutzstreifen
  • Anlage mehrjähriger Buntbrachen
  • Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen
  • Getreideanbau in weiter Reihe und optional Stoppelbrache
  • Ökologischer Landbau
  • Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen
  • Vertragsnaturschutz  

Die Einreichung des Sammelantrags sowie der Auszahlungsanträge der Agrarumweltmaßnahmen erfolgt generell über die Software zur Antragstellung ELAN.

Zu diesem Termin müssen dem Antragsteller die beihilfefähigen Flächen im Rahmen der Einkommensstützung zur Verfügung stehen, damit diese beantragt werden können. Die Beihilfefähigkeit der Fläche muss das gesamte Jahr über gegeben sein. Die Angabe der Nutzung richtet sich nach der Hauptnutzung im Zeitraum 01.06. bis 15.07., unabhängig davon ist die Beibehaltung der Nutzung über einen längeren Zeitraum ggf. maßnahmenspezifisch geregelt.

Weitere Informationen: Förderung; Wegweiser Kreisstellen 

15.05. – 15.08. Im Falle der Beantragung von gekoppelten Tierprämien: vorgeschriebener Mindesthaltungszeitraum für Mutterschafe/-ziegen und Mutterkühe; Wegweiser Kreisstellen; Informationen zur gekoppelten Einkommensstützung für Mutterkühe, -schafe und -ziegen.

16.05. – 15.10. Sommerweidehaltung: Beginn des Weidehaltungszeitraums im Rahmen der Tierwohlmaßnahme Sommerweidehaltung

31.05. Letzter Termin für die verspätete Einreichung von flächenbezogenen Anträgen: Auszahlungsanträge Agrarumweltmaßnahmen, ökologischer Landbau, Direktzahlungen (für die Tiermaßnahmen gibt es keine Nachfrist, hier ist der letzte Termin 15. Mai), ggf. unter Anwendung von Kürzungen (1 % Kürzung je verspätetem Tag), Wegweiser Kreisstellen

31.05. Letzter Termin zur Nachmeldung von Flächen für den Sammelantrag sowie der Auszahlungsanträge im Bereich Agrarumweltmaßnahmen, ökologischer Landbau, Vertragsnaturschutz und Haustierrassen; Wegweiser Kreisstellen

31.05. Letzter Termin für die kürzungsfreie Änderung der Auszahlungsanträge im Bereich Agrarumweltmaßnahmen, ökologischer Landbau, Vertragsnaturschutz und Haustierrassen

31.05. Abgabe des PRTR-Berichts bei Fristverlängerung: Gilt für Tierhaltungs-Anlagen mit Genehmigungsverfahren nach BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) und Verordnung über das Genehmigungsverfahren (BImSchV). Frist zur Abgabe des PRTR-Berichts (PRTR: Pollutant Release and Transfer Register) bei Fristverlängerung durch den Betreiber an die zuständige Behörde (über Web-Anwendung BUBE online) für das vorherige Jahr. Weitere Informationen: Informationen des LANUK mit Terminübersicht für die Berichterstattungen im Laufe des Jahres – siehe PRTR-Bericht.